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2. Fall: Sie haben aktuell ein KfW-Darlehen, dessen Zinsbindung in Kürze endet, dessen Vertragslaufzeit gleichzeitig aber noch einige Jahre weiterläuft? In diesem Fall sind Sie ja sogar dazu verpflichtet, den KfW-Kreditvertrag weiterzuführen. Die KfW wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindung mitteilen, zu welchen neuen Zinskonditionen sie Ihren Vertrag weiterführt und überlässt Ihnen gleichzeitig die Wahl einer neuen Zinsbindung. In der Regel können Sie sich dann für 5 oder 10 Jahre entscheiden. In diesem Fall kann man streng genommen gar nicht von einer Anschlussfinanzierung sprechen, da einfach nur ein bereits bestehender Vertrag zu neuen Zinsbedingungen fortgeführt wird. Diese Variante ähnelt somit eher einer Prolongation.
3. Fall: Sie haben aktuell ein KfW-Darlehen, bei dem in Kürze gleichzeitig die Sollzinsbindung und die Vertragslaufzeit ablaufen? Dann ist eine Fortführung des Vertrags bei der KfW leider nicht möglich, und Sie erhalten auch keinen neuen KfW-Kredit. Sie müssen das alte KfW-Darlehen in diesem Fall durch einen anderweitigen Kredit, zum Beispiel eine neue Baufinanzierung, ablösen. Damit geht ein Zinsänderungsrisiko einher: Mit etwas Pech verschlechtern sich bei der Anschlussfinanzierung über die KfW die Bedingungen, unter denen Sie die Restschuld weiterfinanzieren müssen. Doch auch hierfür gibt es günstige Angebote und sinnvolle Wege, mit denen Sie dem Zinsänderungsrisiko vorbeugen. So können Sie beispielsweise eine Anschlussfinanzierung bei Ihrer Hausbank abschließen. Holen Sie sich hierzu rechtzeitig vor dem Ende der Zinsbindung ein Angebot ein. Können Sie eine gute Bonität nachweisen, erlaubt Ihre Bank eventuell auch eine Aufstockung Ihrer Baufinanzierung mit dem Restschuldbetrag. Fragen Sie einfach mal nach dieser Option.