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Mit dem Baukindergeld fördert die KfW Sie, wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen, Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.
Mehr Förderung für Ihr Zuhause
Zusätzlich zum Baukindergeld können Sie auch andere KfW-Förderprodukte nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderungen – und das kann sich lohnen! Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:
Andere KfW-Förderprodukte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren – Baukindergeld beantragen Sie erst, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.
Der Zuschuß beträgt 12.000 Euro pro Kind und wird über 10 Jahre lang zu jeweils 1.200 Euro ausbezahlt (siehe auch Beispieltabelle unten)
Das Baukindergeld ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig: Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.12.2020 Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden (Datum Meldebestätigung der Gemeinde)