Zwangsversteigerungen können für Sie eine gute Gelegenheit sein, zu einem attraktiven Preis Ihre Traumimmobilie zu erwerben, doch es gilt einiges zu beachten. Da Zwangsversteigerungen sehr komplex sind, sollten Sie unbedingt unsere Tipps beachten:
1. Informationen über das Objekt
Vor dem Versteigerungstermin ist es wichtig, sich genau über das Objekt und dessen Zustand zu informieren. Eine nachträgliche Haftung für Mängel ist ausgeschlossen – selbst wenn der Zustand von den Angaben im Grundbuch abweicht. Folgende Quellen stehen Ihnen für Ihre Recherche zur Verfügung:
Versteigerungsakte:
Die Versteigerungsakte beinhaltet neben dem Gutachten folgende Informationen:
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Beschreibung des Objektzustandes durch einen qualifizierten Gutachter
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Der vom Gutachter festgelegte Verkehrswert
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Informationen zu Baumängeln, Schäden und Erträgen aus dem Objekt
Grundbuch:
Mit Hilfe des Grundbuches können Sie erkennen, ob auf dem Grundstück Lasten vorliegen. Lasten können beispielsweise Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Leitungsrechte etc. sein. Diese Rechte können Sie ganz empfindlich in Ihrer Gestaltungsfreiheit einschränken.
Sonstige Informationsquellen:
2. Wer bewohnt derzeit die Immobilie?
Ist das Objekt vermietet, erlangen Sie durch die Zwangsversteigerung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlischt jedoch bei nicht fristgerechter Ausübung, und besteht nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse liegt im Allgemeinen vor, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen möchten.
Wohnt jedoch der vorherige Eigentümer selbst in der Immobilie, können Sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beantragen. Mit diesem Beschluss können Sie die Wohnung räumen lassen.
3. Objektbesichtigung:
Bevor Sie das Objekt ersteigern, sollten Sie es zuvor mindestens einmal selbst besichtigt haben. Nehmen Sie nach Möglichkeit zur Besichtigung einen Baufachmann mit. Dieser kann Ihnen genau sagen, wo Mängel und Schäden vorliegen. Falls Sie das Objekt nicht betreten dürfen, sprechen Sie mit Nachbarn. Auch diese können Ihnen weiterhelfen.
4. Finanzierung:
Da Sie bei einem Zuschlag Eigentümer werden und Sie den gebotenen Preis auch zahlen müssen, sollte Ihre Finanzierung bereits im Vorfeld der Versteigerung geklärt sein. Genau dies ist mangels ausreichender Objektunterlagen meist recht schwieriger. Die besten Chancen haben daher Interessenten mit einem hohen Eigenkapitalanteil. Zudem müssen Sie beachten, dass Sie beim Versteigerungstermin 10% als Sicherheitsleistung vorweisen müssen. Akzeptiert werden folgende Sicherheiten:
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Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks: Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Sie müssen von einem berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen und in Deutschland zahlbar sein.
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Bankbürgschaft: Die Bürgschaft muss unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und muss ebenfalls von einem berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.
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Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin: Der Betrag muss der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein. Ein Nachweis über die Gutschrift ist beim Termin vorzulegen.
5. Nebenkosten bei der Versteigerung:
Neben dem Kaufpreis fallen wiederum Grundbuchkosten, sowie Grunderwerbsteuer an. Notarkosten entfallen. Separate Kosten für die Zwangsversteigerung gibt es keine.
6. Als Zuschauer auf die Versteigerung:
Bevor Sie selbst aktiv an einer Versteigerung teilnehmen, sollten Sie zuvor einige Versteigerungen als passiver Teilnehmer besucht haben. So bekommen Sie ein Gespür für den Ablauf einer Versteigerung und können sich eine geeignete Strategie zurechtlegen.
7. Vorbereitung auf den Versteigerungstermin:
Setzen Sie sich unbedingt selbst ein Limit. Nehmen Sie am besten eine unbeteiligte Person mit zum Versteigerungstermin. Diese Person kann Sie bei Bedarf zurückhalten. Denken Sie unbedingt an Ihren Personalausweis und Ihre Sicherheitsleistung.
8. Wie erfahre ich von Zwangsversteigerungen?
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Schaukästen der Amtsgerichte
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Immobilienteile der Tageszeitungen
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Veröffentlichungen im Staatsanzeiger
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